Steuerbonus

Seit dem 1. Januar 2009 hat sich der Steuerbonus auf haushaltsnahe Handwerkerleistungen verdoppelt.
20% der Arbeitskosten von maximal 6.000 Euro pro Jahr können so für Renovierungs-, Modernisierungs- oder Erhaltungsarbeiten von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Arbeitskosten sind Arbeitslöhne, Maschinenmieten, Fahrtkosten usw., nicht jedoch Materialkosten.

Folgende Handwerksleistungen sind somit steuerlich begünstigt:

Installation, Wartung oder Reparatur einer Heizungsanlage
Sanitärinstallationen
Badsanierung
Kundendienstarbeiten

Die Handwerkerrechnung muss die Arbeitskosten gesondert ausweisen und die Bezahlung muss per Banküberweisung oder im Lastschriftverfahren erfolgen.

Bei Wartungspauschalen, wo die Arbeitskosten sich aus einer Mischkalkulation ergeben, genügt als Anlage zur Rechnung die Vertragsbedingungen aus denen hervorgeht, dass keine Materialkosten in der Pauschale enthalten sind.